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13. INSS: Wann wird die Abrechnung mit der Höhe der ersten Rate veröffentlicht?
Die 13. INSS-Zahlung erhalten Empfänger von Altersrenten, vorübergehenden Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten, Unfallentschädigungen und Gefängnisentschädigungen.
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Ab dem 21. Mai können INSS-Rentner und -Pensionäre ihre monatliche Leistungsabrechnung (für den Monat Mai) einschließlich der ersten Rate des 13. INSS-Gehalts (50% des Betrags, ohne Berücksichtigung gesetzlich vorgesehener Rabatte) einsehen. Laut der Agentur wird der Bericht auf der Website veröffentlicht. https://www.gov.br/inss/pt-br oder in der Meu INSS-App.
Das 13. Gehalt des INSS kann von folgenden Personen bezogen werden: Rentner, Personen, die vorübergehende Invaliditätsleistungen (oder frühere Krankengeldleistungen), Hinterbliebenenrenten, Unfallentschädigungen und Haftentschädigungen beziehen. Bei Krankengeld wird der Betrag proportional zur Bezugsdauer berechnet.
Wer erhält die (BPC/Loas) Kontinuierliche Leistungszahlung – Leistungen für ältere Menschen über 65 Jahre und für Menschen mit Behinderungen, die ein monatliches Einkommen von bis zu 251 TP4T des Mindestlohns pro Kopf nachweisen, können die Zulage nicht erhalten. Diejenigen, die (RMV) Lebenslanges monatliches Einkommen hat auch keinen Anspruch auf die 13. INSS-Zahlung.
Wann werden die 13. INSS-Zahlungen geleistet?
Versicherte, die bis zu EINEM monatlichen Mindestlohn erhalten und erstmals eine Leistung in Höhe von bis zu 1.320 R$ (Betrag angepasst von 1.302 R$ auf 1.320 R$ am 1. Mai) erhalten, können den monatlichen Betrag zusammen mit dem ersten Teil des Bonus zwischen dem 25. Mai und dem 7. Juni abheben. Gemäß dem aktuellen Kalender werden die Auszahlungen täglich an eine Gruppe geleistet. Die ersten Abhebungen können diejenigen vornehmen, die die Leistungskarte mit der Endziffer 1 besitzen (die letzte Ziffer nach dem Bindestrich wird ignoriert).
Siehe auch: Regierung VORAUSSCHAUEN INSS 13. Gehaltskalender; Kalenderdaten anzeigen
Für diejenigen, die MEHR als den Mindestlohn erhalten, finden die Einzahlungen zwischen dem 1. und 7. Juni statt. Dabei werden die Auszahlungen an zwei Gruppen pro Tag geleistet. Die Auszahlung erfolgt zuerst an diejenigen, deren Leistungsnummer auf 1 oder 6 endet.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die erste Rate der 13. INSS-Zahlung keine gesetzlich vorgesehenen Rabatte wie Einkommensteuer- und Unterhaltsrabatte gelten. Die zweite Rate – mit den bereits enthaltenen Rabatten – wird zusammen mit der Leistung für den Monat Juni ausgezahlt.
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Über den Autor / Tiago Menger
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