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13. Gehalt mit bestätigter Rate für Rentner

Der Zahlungstermin für die erste Rate des 13. Gehalts für INSS-Versicherte wurde vor Kurzem bekannt gegeben.

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Der Zahlungstermin für die erste Rate des 13. Gehalts für INSS-Begünstigte (Nationales Institut für soziale Sicherheit), also Rentner und Pensionäre im Land, wurde kürzlich bekannt gegeben. Tausende brasilianische Bürger werden von dieser lang erwarteten Leistung profitieren.

Allerdings wird die erste Rate des Weihnachtsgeldes in diesem Jahr nicht, wie in den Vorjahren, im Voraus ausgezahlt. Denn aus dem veröffentlichten Kalender geht hervor, dass der Auszahlungstermin auf den 25. August feststeht und bislang keine Änderungen geplant sind.

Dabei ist zu beachten, dass der in der ersten Rate ausgezahlte Betrag ohne Berücksichtigung der fälligen Abschläge nur der Hälfte der Leistung entspricht. Und die zweite Rate, deren Zahlung ebenfalls ab November geplant war, bezieht sich auf die verbleibende Hälfte und kann Abzüge wie IR (Einkommenssteuer) enthalten.

Wann erfolgt die erste Rate des 13. INSS-Gehalts?

Die Auszahlung der ersten Rate der 13. Gehaltsstufe ist wie erwähnt für den 25. August vorgesehen. Und wie in allen Vorjahren erfolgt die Auszahlung in der Reihenfolge der endgültigen NIS-Nummer (Sozialidentifikationsnummer) des versicherten Bürgers.

Nachfolgend finden Sie den aktualisierten Kalender für Empfänger eines Mindestlohns:

  • NIS 1 Finale – 25. August;
  • NIS 2, Finale – 28. August;
  • NIS 3, Finale – 29. August;
  • NIS 4, Finale – 30. August;
  • NIS 5, Finale – 31. August;
  • NIS 6, Abschlussprüfung – 1. September;
  • NIS 7 Finale – 4. September;
  • NIS 8, Abschlussprüfung – 5. September;
  • NIS 9 – Abschlussprüfung – 6. September;
  • NIS 0, Finale – 8. September.

Es ist wichtig zu beachten, dass INSS-Versicherte, die mehr als den Mindestlohn erhalten, Zugriff auf Zahlungen haben, die für einen anderen Termin geplant sind.

  • NIS 1 und 6, Abschlussprüfung – 1. September;
  • NIS 2 und 7, Finale – 4. September;
  • NIS 3 und 8, Finale – 5. September;
  • NIS 4 und 9, Abschlussprüfung – 6. September;
  • NIS 5 und 0, Finale – 8. September.

Wann erfolgt die zweite Rate des 13. INSS-Gehalts?

Laut dem jüngst veröffentlichten Zahlungsplan der Bundesregierung soll die zweite Rate des 13. Gehaltes am 24. November ausgezahlt werden. Wie bei der vorherigen Rate erfolgen auch die Zahlungen in der Reihenfolge der endgültigen NIS-Zahl.

Nachfolgend finden Sie die Zahlungstabelle für Versicherte, die einen Mindestlohn erhalten:

  • NIS 1 Finale – 24. November;
  • NIS 2, Finale – 27. November;
  • NIS 3 Finale – 28. November;
  • NIS 4 Finale – 29. November;
  • NIS 5 Finale – 30. November;
  • NIS 6 Final – 1. Dezember;
  • NIS 7 Final – 4. Dezember;
  • NIS 8 Finale – 5. Dezember;
  • NIS 9 Final – 6. Dezember;
  • NIS 0, Finale – 7. Dezember.

Versicherte, die mehr als den Mindestlohn erhalten:

  • NIS 1 und 6 Final – 1. Dezember;
  • NIS 2 und 7, Finale – 4. Dezember;
  • NIS 3 und 8, Finale – 5. Dezember;
  • NIS 4 und 9, Abschlussprüfung – 6. Dezember;
  • NIS 5 und 0, Finale – 7. Dezember.

Wer kann das 13. Gehalt vom INSS erhalten?

Laut Gesetz haben Bürger, die im Laufe des Jahres eine der folgenden Leistungen erhalten haben, Anspruch auf das 13. Gehalt vom INSS:

  • Ruhestand;
  • Unfallhilfe;
  • Hinterbliebenenrente;
  • Krankengeld;
  • Gefängnishilfe.

Versicherte, die die Continuous Benefit Payment (BPC) erhalten, sind von der Auszahlung des Weihnachtsgeldes für dieses Jahr ausgeschlossen. Denn die Leistung hat ihren Charakter einer Hilfeleistung und nicht einer sozialen Absicherung.

Wie überprüfe ich das Zuschlagsgeld?

Leistungsempfänger können die Beratung folgendermaßen durchführen:

Meine INSS-Website

  1. Greifen Sie dazu über Ihren Browser auf das Meu INSS-Portal zu;
  2. Klicken Sie auf „Mit Gov.br anmelden“;
  3. Suchen Sie nach „Leistungszahlungsabrechnung“.

Meine INSS App

  1. Installieren Sie die Meu INSS-App auf Ihrem Mobiltelefon, verfügbar für Android Und iOS;
  2. Melden Sie sich dann mit Ihren auf der Meu INSS-Plattform registrierten persönlichen Daten an;
  3. Klicken Sie auf „Eingeben“;
  4. Wählen Sie die Schaltfläche „Extrahieren“.

Durch Call Center 135

Sie können das Callcenter des INSS unter der Nummer 135 kontaktieren. Der Service ist von Montag bis Samstag von 7.00 bis 22.00 Uhr völlig kostenlos verfügbar.

Über den Autor  /  Tiago Menger

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