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INSS: Der Februar beginnt im Kalender am 17.; Termine ansehen

Das INSS hat vor Kurzem die ersten Rentenzahlungen für den Monat Januar für mehr als 37 Millionen Versicherte abgeschlossen.

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Das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) hat vor Kurzem die ersten Rentenzahlungen für den Monat Januar für mehr als 37 Millionen Versicherte im Jahr 2023 abgeschlossen.

Der nächste Februarkalender für Rentner, die jetzt den neuen nationalen Mindestlohn (R$ 1.302) erhalten, beginnt am kommenden Freitag, dem 17., und dauert bis zum 7. März, wenn alle Gruppen ihn erhalten.

Der Zeitplan mit allen Terminen für das Jahr wurde bereits vom INSS veröffentlicht. Der INSS-Kalender 2023 begann am 25. Januar mit Anpassungen der Beträge. Das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) nimmt Einzahlungen in getrennten Zeiträumen für diejenigen vor, die einen Mindestlohn beziehen, und für diejenigen, die über dem Mindestlohn verdienen.

Die Regierung hat den Mindestlohn für dieses Jahr auf 1.302,00 R$ festgelegt und die Leistungsobergrenze wird nach Anpassung durch das INPC bei 7.507,49 R$ liegen.

Das INSS zählt nun etwas mehr als 37 Millionen Versicherte, die gemäß den neuen Terminen Zahlungen erhalten. Die Zahlungen erfolgen weiterhin in der gleichen Reihenfolge wie in den Vorjahren, wobei die letzte Ziffer der Leistungskartennummer beachtet wird. Der Zeitplan ist für Begünstigte der kontinuierlichen Leistungszahlung (BPC) und für Menschen mit Behinderungen derselbe.

Um herauszufinden, wann Sie Ihre INSS-Leistung erhalten, müssen Sie die Nummer der Karte prüfen, mit der Sie Ihre Rente, Pension oder Unterstützung erhalten. Die letzte Nummer der Karte, ohne Berücksichtigung der Prüfziffer (die Zahl nach dem Bindestrich), gibt das Datum an, an dem Sie das Geld erhalten. Beispiel: Eine Karte mit der Nummer 123.456.789-0 weist die Endung 9 auf.

INSS-Rentner und -Pensionäre erhalten ihre Zahlungen immer zwischen Ende und Anfang eines jeden Monats. Die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Kartennummer und des vom Begünstigten erhaltenen Betrags (bis zum 1. Mindestlohn oder über dem 1. Mindestlohn).

INSS-Kalender für den Monat Februar

Die Daten sind für diejenigen, die nur den Mindestlohn erhalten, und für diejenigen, die mehr erhalten, unterschiedlich. Einzahlungen erfolgen nach der endgültigen Nummer Ihrer Leistungskarte, ohne Berücksichtigung der letzten Prüfziffer, die nach dem Bindestrich erscheint.

Unten finden Sie den vollständigen Kalender für den Monat Februar:

Zahlungen von Empfängern BIS ein Mindestlohn (R$ 1.302)

  • Ziffer 1 – 17. Februar;
  • Ziffer 2 – 23. Februar;
  • Ziffer 3 – 24. Februar;
  • Ziffer 4 – 27. Februar;
  • Ziffer 5 – 28. Februar;
  • Ziffer 6 – 1. März;
  • Ziffer 7 – 2. März;
  • Ziffer 8 – 3. März;
  • Ziffer 9 – 6. März;
  • Ziffer 0 – 7. März.

Zahlungen von Empfängern MEHR eines Mindestlohns

  • Ziffer 1 und 6 – 1. März;
  • Ziffer 2 und 7 – 2. März;
  • Ziffer 3 und 8 – 3. März;
  • Ziffer 4 und 9 – 6. März;
  • Ziffer 5 und 0 – 7. März.

Im Januar passte die Bundesregierung den nationalen Mindestlohn im Rahmen einer Übergangsmaßnahme an. Der Betrag, der von 1.045 R$ im Jahr 2020 auf 1.100 R$ im Jahr 2021 und 1.212,00 R$ im Jahr 2022 gestiegen war, wird im Jahr 2023 nun 1.302,00 R$ betragen.

Die Sozialversicherung garantiert dem Versicherten einen Einkommensersatz, wenn er seine Arbeitsfähigkeit verliert, sei es aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Inhaftierung, Tod oder Alter.

Liste der Leistungen des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit

Pensionierung von Menschen mit Behinderungen nach Alter – Anspruch auf Leistungen haben Bürger, die mindestens 180 Beiträge ausschließlich als behinderte Person geleistet haben und zudem mindestens 60 Jahre alt sind (Männer) bzw. mindestens 55 Jahre (Frauen).

Ruhestand von Menschen mit Behinderungen nach Beitragsdauer – Anspruch auf Leistung haben Bürger, die die erforderliche Beitragszeit entsprechend ihrem Grad der Behinderung nachweisen. Davon müssen mindestens 180 Monate als behinderter Mensch gearbeitet worden sein.

Sonderrente nach Beitragsdauer – Leistungen für Bürger, die berufsbedingt gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt sind.

Ländlicher Ruhestand nach Alter – Die Leistung steht Bürgern zu, die nachweisen können, dass sie mindestens 180 Monate in der Landwirtschaft gearbeitet haben.

Ruhestand in der Stadt nach Alter – Anspruch auf Leistungen haben Bürger, die mindestens 180 Beiträge nachweisen und ein Mindestalter von 65 Jahren (Männer) bzw. 62 Jahren (Frauen) haben.

Erwerbsunfähigkeitsrente – Aufgrund der Erwerbsunfähigkeit des Bürgers ist dieser nicht in der Lage, sich in einem anderen Beruf zu rehabilitieren.

Ruhestand nach Beitragsdauer – Anspruch auf Leistung haben Bürger, die insgesamt 35 Beitragsjahre (Männer) bzw. 30 Beitragsjahre (Frauen) nachweisen.

Beitragsdauerabhängige Altersrente für Lehrkräfte – Es ist erforderlich, eine 30-jährige Tätigkeit (Männer) bzw. eine 25-jährige Tätigkeit (Frauen) in der Grundbildung nachzuweisen.

Unfallleistung – Entschädigungsleistung infolge eines Unfalls, der die Arbeitsfähigkeit dauerhaft mindert.

Krankengeld – Das Krankengeld ist eine Invaliditätsleistung, die dem INSS-Versicherten zusteht, der in einer ärztlichen Untersuchung nachweist, dass er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist.

Unterstützung bei der Inhaftierung – Es handelt sich um eine Leistung, die den Angehörigen des Versicherten im Gefängnis während der Dauer seiner Inhaftierung im geschlossenen oder halboffenen Vollzug zusteht. Die Angehörigen des Versicherten, der auf Bewährung entlassen wurde oder seine Strafe im offenen Vollzug verbüßt, haben keinen Anspruch auf Gefängnishilfe.

Unterstützungsleistung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen (BPC) – Es handelt sich um eine Sozialleistung, für deren Umsetzung das INSS zuständig ist. Das gesetzlich garantierte BPC ermöglicht älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Mindestvoraussetzungen für ein würdiges Leben.

Unterstützungsleistung für Gelegenheitsarbeiter im Hafen – Garantie eines monatlichen Mindestlohns für Arbeitnehmer im Alter von mindestens 60 Jahren, die die Mindestvoraussetzungen für den Ruhestand nicht erfüllen.

Peculium – Die Leistung endete am 16.04.1994 und besteht aus einer einmaligen Rückerstattung der an das INSS gezahlten Beiträge von Bürgern, die nach der Pensionierung erwerbstätig blieben.

Sonderrente bei Contergan-Syndrom – Spezielle Leistung für Menschen mit Contergan-Syndrom, die am oder nach dem 1. März 1958 geboren wurden. Es handelt sich um eine besondere, monatliche, lebenslange und nicht übertragbare Rente.

Sonderrente für Leprakranke – Aufgrund der von Lepra betroffenen Menschen, die bis zum 31.12.86 einer Zwangsisolation und Hospitalisierung in Koloniekrankenhäusern unterworfen waren.

Ländliche Sterbegeldrente – Gedacht für Angehörige von Landarbeitern, Kleinfischern und indigenen Völkern, die im Rahmen einer Familienwirtschaft produzieren.

Städtische Sterbegeldrente – Wird an die Angehörigen der versicherten Person gezahlt, wenn diese verstirbt oder im Todesfall deren Tod gerichtlich festgestellt wird.

Familienbeihilfe – Betrag, der an Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, einschließlich Hausangestellten und Gelegenheitsarbeitern, je nach Anzahl der Kinder gezahlt wird.

Mutterschaftsgeld – Leistungen, die einer Person zustehen, die ihre Tätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes, einer nicht strafbaren Abtreibung, einer Adoption oder einer gesetzlichen Vormundschaft zum Zwecke einer Adoption aufgibt.

Ländliches Mutterschaftsgeld – Leistung für einen besonderen Versicherten (ländlich), der aufgrund der Geburt eines Kindes, einer nicht strafbaren Abtreibung, einer Adoption oder der gesetzlichen Vormundschaft zum Zweck der Adoption seiner Tätigkeit fernbleibt.

Städtisches Mutterschaftsgeld – Leistungen, die einer Person zustehen, die ihre Tätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes, einer nicht strafbaren Abtreibung, einer Adoption oder einer gesetzlichen Vormundschaft zum Zwecke einer Adoption aufgibt.

Schonzeitversicherung – Handwerkerfischer – Nutzen für handwerkliche Fischer in der Zeit, in der sie aufgrund der Notwendigkeit zum Schutz der Arten nicht fischen können.

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Über den Autor  /  Tiago Menger

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