Nicht kategorisiert
INSS: Der März-Kalender wird neue Zahlungsaktualisierungen enthalten; Siehe die Änderungen
Der neue INSS-Stundenplan beginnt am Montag, den 27. Im März dauern Einzahlungen etwas länger als üblich.
Werbung
Der neue INSS-Zahlungsplan beginnt am Montag, den 27. Im März wird mit der Lohnabrechnung für den Monat März in dieser letzten Woche des Monats der Leistungsbezug für insgesamt 24 Millionen Versicherte, die einen Mindestlohn beziehen, freigegeben.
Im März dauern Einzahlungen etwas länger als üblich. Normalerweise endet der INSS-Zeitplan in der ersten Woche des Folgemonats. Im Monat April gibt es jedoch eine Ausnahme, die die Auszahlung an einige Begünstigte verzögert.
Aufgrund des Karfreitags, der auf den 7. April fällt, wird das INSS die Auszahlung an Versicherte mit Leistungsnummern, die auf 5 und 0 enden, erst am Montag, dem 10. April, freigeben.
INSS-Kalender für März 2023
Das INSS wird am Montag, den 27., die Auszahlung der Ruhegehälter und Pensionen im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung für März zur Verfügung stellen. Als erste Empfänger gelten die Versicherten, die Leistungen im Wert EINES Mindestlohns beziehen. Für Versicherte, die Leistungen ÜBER diesem Betrag erhalten, beginnen die Einzahlungen am Montag, dem 3. April.
Kalender für Versicherte, die BIS ZU einem Mindestlohn beziehen:
- 27. März (Montag) – Letzter Vorteil 1
- 28. März (Dienstag) – Letzter Vorteil 2
- 29. März (Mittwoch) – Letzter Vorteil 3
- 30. März (Donnerstag) – Letzter Vorteil 4
- 31. März (Freitag) – Letzter Vorteil 5
- 3. April (Montag) – letzter Vorteil 6
- 4. April (Dienstag) – Letzter Vorteil 7
- 5. April (Mittwoch) – letzter Vorteil 8
- 6. April (Donnerstag) – letzter Vorteil 9
- 10. April (Montag) – letzter Vorteil 0
Kalender für Versicherte, die ÜBER dem Mindestlohn beziehen:
- 3. April (Montag) – letzter Vorteil 1 und 6
- 4. April (Dienstag) – letzter Vorteil 2 und 7
- 5. April (Mittwoch) – letzter Vorteil 3 und 8
- 6. April (Donnerstag) – letzte Benefizveranstaltung 4 und 9
- 10. April (Montag) – letzter Vorteil 5 und 0
Siehe INSS-Zahlungstermine. Für Versicherte, die nur EINEN Mindestlohn beziehen und für Versicherte, die MEHR als diesen Betrag erhalten, gelten unterschiedliche Fristen. Bei Einzahlungen ist die Endnummer der Vorteilskarte zu beachten, wobei die letzte Prüfziffer, die nach dem Bindestrich steht, außer Acht gelassen wird.
Beratung über die Anwendung
INSS hat ein Tool zur Verfügung gestellt, das den Alltag von Rentnern und Pensionären erleichtern soll. Auf die Meu INSS-Plattform kann per Computer (über die Website) oder per Mobiltelefon (über die App) zugegriffen werden. Sie benötigen lediglich ein Gov.br-Konto.
Die Meu INSS-App vereint mehrere Dienste im Zusammenhang mit der Sozialversicherung, wie z. B. Rentenanträge, die Überprüfung des Ergebnisses von Invaliditätsleistungen, die Überprüfung von Zahlungsauszügen, CNIS-Beitragsauszügen und Gehaltsdarlehensauszügen.
Über die Meu INSS-Anwendung kann der Versicherte außerdem Beurteilungen planen, Registrierungsdaten aktualisieren und basierend auf den im System erfassten Daten simulieren, wie viel Zeit bis zur Rente je nach Alter verbleibt.
Wie greife ich auf meine INSS-Zahlungsabrechnung zu?
Rentner oder Pensionäre können den Zahlungsnachweis für vom INSS erhaltene Leistungen einsehen und über die Meu INSS-Website oder -App auf das Dokument zugreifen. Auf der Leistungsabrechnung sind die Beträge, Termine und die Bank aufgeführt, bei der die Gelder eingezahlt wurden. Nachfolgend finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beratung:
- Melden Sie sich auf der Meu INSS-Website oder -App an.
- Wählen Sie die Option „Zahlungsabrechnung“;
- Wählen Sie den Monat aus, den Sie einsehen möchten;
- Klicken Sie auf „PDF herunterladen“, um das Dokument zu speichern.
Wenn Sie das Dokument bei einer beliebigen Agentur abholen möchten, können Sie als Versicherter einen Termin vereinbaren, indem Sie auf „Termine/Anfragen“, direkt danach in „Neue Anwendung” und geben Sie „Zahlungsaufstellung“ ein. Der Service ist kostenlos und die Antwort erfolgt umgehend. Bei Fragen können Sie die INSS-Zentrale unter 135 anrufen.
Weitere Neuigkeiten auf dem Portal: ☕ KaffeePost:
Über den Autor / Tiago Menger
Trendthemen
Mindestlohn: Ab wann gilt der neue Mindestlohn der Regierung?
Mit MP 1.143/22 wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf R$ 1.302,00 angepasst. Der Wert stellt eine Erhöhung um R$ 43,40 dar, der Stundenlohn beträgt R$ 5,92.
WeiterlesenKostenloser Kurs? Besuchen Sie Virtual School.Gov
Steigern Sie Ihr Einkommen mit Weiterbildungen von Escola Virtual.Gov: kostenlose Kurse, Zertifikate und Flexibilität. Lernen Sie in Ihrem eigenen Tempo!
WeiterlesenDas könnte Ihnen auch gefallen
Rückzieher der Regierung und Zinserhöhungen für INSS-Kredite in den nächsten Wochen
Was den INSS-Kreditplan angeht, war die letzte Woche turbulent. Nach einer Senkung der Zinsobergrenze für die Kreditmodalität
WeiterlesenBolsa Família: Könnte das 13. Gehalt im Jahr 2023 freigegeben werden? Hör zu
Obwohl die Bundesregierung bereits erklärt hat, sie werde das 13. Gehalt der Bolsa Família nicht zahlen, will die Opposition dies ändern.
WeiterlesenFGTS: Schauen Sie sich hier 15 Auszahlungsoptionen an
Um Leistungen aus dem Abfindungs-Garantiefonds (FGTS) in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer bestimmte besondere Umstände erfüllen.
Weiterlesen