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PIS/PASEP: Hatten Sie im Jahr 2021 einen unterschriebenen Arbeitsvertrag? Sie können R$ 1.302 im Februar erhalten

Die Auszahlung des PIS/PASEP-Bonus 2023 begann am 15. Februar für diejenigen, die im Jahr 2021 mit einem unterzeichneten Arbeitsvertrag beschäftigt waren.

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Die Auszahlung des PIS/PASEP-Gehaltsbonus 2023 begann am 15. Februar für diejenigen, die im Jahr 2021 mit einem unterzeichneten Arbeitsvertrag gearbeitet haben. Der Zahlungsplan läuft voraussichtlich bis zum 17. Juli.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums haben rund 23,6 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf die Beträge für das Basisjahr 2021. Für die Auszahlung des PIS/PASEP-Bonus im Jahr 2023 stehen insgesamt 15 Billionen Real (24,4 Milliarden Real) zur Verfügung.

Prüfen Sie unten, wer die Leistung im Jahr 2023 erhalten kann und bis wann die Beträge verfügbar sein werden.

Wer hat Anspruch auf die PIS/PASEP-Leistung?

Um Anspruch auf PIS/PASEP zu haben, muss der Arbeitnehmer zunächst mindestens 5 Jahre lang im Programm oder im Nationalen Sozialinformationsregister (CNIS) registriert sein, im Jahr 2021 mindestens 30 Tage mit einem unterzeichneten Arbeitsvertrag gearbeitet haben und Anspruch auf die verfügbaren Beträge haben.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass es außerdem erforderlich ist, im Jahr 2021 bis zu zwei monatliche Mindestlöhne erhalten zu haben und von Arbeitnehmern eingestellt worden zu sein, die Beiträge zu PIS/PASEP geleistet haben.

Hausangestellte und Arbeitnehmer in Privathaushalten können die Beträge nicht erhalten.

Wo kann ich mein PIS/PASEP-Guthaben überprüfen?

Die Beratung zur Feststellung Ihres Anspruchs auf die Leistung ist seit dem 5. Februar verfügbar. Informationen wie Beträge, Daten und Empfängerbanken können über die App der Digital Work Card oder das Portal der Bundesregierung eingesehen werden. Auszahlungen von PIS-Beträgen müssen über die Caixa Econômica erfolgen, Auszahlungen von PASEP-Beträgen über die Banco do Brasil.

Wie werden die Werte berechnet?

Die Höhe der PIS/PASEP-Boni kann je nach Anzahl der vom Steuerzahler geleisteten Arbeitsmonate zwischen 108,50 und 1.302 R$ variieren. Um den Betrag zu berechnen, teilen Sie einfach den Mindestlohn durch 12 und multiplizieren Sie ihn anschließend mit der Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsmonate. Nach mehreren Diskussionen über eine Erhöhung des Mindestlohns wurde der Vorschlag der Bundesregierung nicht umgesetzt, und die Vergütung blieb bei den im Dezember 2022 festgelegten Werten.

Nachfolgend finden Sie die PIS/PASEP-Tabelle für 2023 mit den angepassten Werten:

  • 1 Monat gearbeitet – R$ 108,50;
  • 2 Monate gearbeitet – R$ 236,00;
  • 3 Monate gearbeitet – R$ 325,50;
  • 4 Monate gearbeitet – R$ 434,00;
  • 5 Monate gearbeitet – R$ 542,50;
  • 6 Monate gearbeitet – R$ 651,00;
  • 7 Monate gearbeitet – R$ 759,50;
  • 8 Monate gearbeitet – R$ 868,00;
  • 9 Monate gearbeitet – R$ 976,50;
  • 10 Monate gearbeitet – R$ 1.085,00;
  • 11 Monate gearbeitet – R$ 1.193,50;
  • 12 Monate gearbeitet – R$ 1.302,00.

Leistungskalender 2023

Der PIS/PASEP-Bonusplan gilt bis zum 28. Dezember 2023 für alle Arbeitnehmer.

PIS-Kalender für 2023:

  • Januar und Februar – ab 15.02.2023;
  • März und April – ab 15.03.2023;
  • Mai und Juni – ab 17.04.2023;
  • Juli und August – ab 15.05.2023;
  • September und Oktober – ab 15.06.2023;
  • November und Dezember – ab 17.07.2023.

Der PIS-Kalender 2023 begann am 15. Februar. Die Auszahlung der Mittel richtet sich nach dem Geburtsmonat der Arbeitnehmer und beginnt mit den in den Monaten Januar und Februar Geborenen. Wer ein Konto bei der Caixa hat, bekommt die Beträge automatisch ausgezahlt. Für die anderen wird ein Konto bei Caixa Tem eröffnet. Wer erhält die Beträge? Wer im Jahr 2021 mit einem unterschriebenen Vertrag gearbeitet und im Schnitt bis zu 2 Mindestlöhne bezogen hat, bekommt in diesem Jahr PIS. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 5 Jahre lang bei PIS/PASEP registriert sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben.

PASEP-Kalender für 2023:

  • 0 – 15/02/2023;
  • 1 – 15/03/2023;
  • 2 und 3 – 17.04.2023;
  • 4 und 5 – 15.05.2023;
  • 6 und 7 – 15.06.2023;
  • 8 und 9 – 17.07.2023.

Der PASEP-Kalender unterscheidet sich geringfügig vom PIS-Kalender. Bei PASEP erfolgen die Zahlungen auf Grundlage der endgültigen Registrierungsnummer des Begünstigten (nicht des Geburtsmonats). Der Bonus ist eine Leistung, die Arbeitnehmern gewährt wird, die seit mindestens 5 Jahren bei PASEP registriert sind, im RAIS (Annual Social Information Report) des Arbeitgebers gemeldet sind, im Basisjahr 2021 durchschnittlich bis zu zwei Mindestlöhne erhalten haben und im Basisjahr mindestens 30 Tage gearbeitet haben.

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Über den Autor  /  Tiago Menger

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