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Meu INSS-Portal ist nach Instabilität wieder einsatzbereit
Das Sozialversicherungsportal Meu INSS ist wieder im Normalbetrieb, nachdem es offline war und Rentner und Pensionäre betraf. Mehr anzeigen
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Das Sozialversicherungsportal, Mein INSS, kehrte zur Normalität zurück, nachdem er offline war und Rentnern, Pensionären und anderen Menschen, die auf die Dienstleistungen des Instituts angewiesen waren, geschadet hatte.
Dienste ausgefallen oder nicht verfügbar
Aufgrund des Systemausfalls, der auch die mobile INSS-Anwendung betraf, war auch die Abfrage der Beträge der 1. Rate des 13. Gehalts (die vom INSS letzten Freitag zur Verfügung gestellt wurde) nicht möglich.
Auch andere Dienste, wie beispielsweise der Zugriff auf den Einkommensbericht zur Vervollständigung der IR-Erklärung (Einkommensteuererklärung) 2023, waren aufgrund eines Fehlers im Portal nicht zugänglich.
Dataprev, das für den IT-Dienst INSS verantwortliche Unternehmen, gab bekannt, dass die Ursache des Problems Wartungsarbeiten in einem Rechenzentrum in Rio de Janeiro waren.
Das Unternehmen berichtet, dass es während des Vorgangs zu einer „ungeplanten Abschaltung einiger Festplatten“ gekommen sei, die nicht nur die Systeme der sozialen Sicherheit, sondern auch die Systeme des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung betraf.
INSS 13.: 1. Rate fällt im Mai
Die über 30 Millionen Rentner und Pensionäre des INSS erhalten ihr 13. Gehalt in zwei Raten. Der 1. Teil des Bonus im Jahr 2023 entspricht 50% des Betrags und wird zusammen mit den Leistungen im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung im Mai eingezahlt.
Die Einzahlung der 1. Rate des 13. INSS beginnt am Donnerstag, den 25. Mai, für Versicherte, die Leistungen in Höhe eines Mindestlohns (R$ 1.320) erhalten. Einzahlungen werden bis zum 7. Juli nach Bekanntgabe der endgültigen Kartennummer akzeptiert.
Sehen Sie sich unten den Zahlungsplan für die 1. Rate der 13. INSS an:
Für Leistungsempfänger, die BIS ZU einem Mindestlohn (R$ 1.320) erhalten:
- Vorletzte Ziffer 1: 25. Mai;
- Vorletzte Ziffer 2: 26. Mai;
- Vorletzte Ziffer 3: 29. Mai;
- Vorletzte Ziffer 4: 30. Mai;
- Vorletzte Ziffer 5: 31. Mai;
- Vorletzte Ziffer 6: 1. Juni;
- Vorletzte Ziffer 7: 2. Juni;
- Vorletzte Ziffer 8: 5. Juni;
- Vorletzte Ziffer 9: 6. Juni;
- Vorletzte Ziffer 0: 7. Juni.
Für Leistungsempfänger, die MEHR als den Mindestlohn erhalten:
- Vorletzte Ziffer 1 und 6: 1. Juni;
- Vorletzte Ziffer 2 und 7: 2. Juni;
- Vorletzte Ziffer 3 und 8: 5. Juni;
- Vorletzte Ziffer 4 und 9: 6. Juni;
- Vorletzte Ziffer 5 und 0: 7. Juni.
13. INSS: 2. Rate fällt im Juni
Die Einzahlungen der 2. Rate des 13. INSS erfolgen voraussichtlich im Juni, wiederum zusammen mit den für den betreffenden Monat ausgezahlten Leistungen. In dieser Auszahlungsrunde entspricht der Betrag der Hälfte des Leistungswerts zuzüglich IR-Rabatt (Einkommensteuerrabatt) für steuerpflichtige Versicherte.
Die Einzahlungen der 2. Rate der 13. INSS-Zahlung beginnen ebenfalls am 26. Juni in Verbindung mit dem Zahlungsplan für den Monat Juni für Versicherte, die den Mindestlohn der Sozialversicherung erhalten, und am 3. Juli für Versicherte, die MEHR als einen Mindestlohn erhalten. Siehe Daten unten:
Für Leistungsempfänger, die BIS ZU einem Mindestlohn erhalten:
- Vorletzte Ziffer 1: 26. Juni;
- Vorletzte Ziffer 2: 27. Juni;
- Vorletzte Ziffer 3: 28. Juni;
- Vorletzte Ziffer 4: 29. Juni;
- Vorletzte Ziffer 5: 30. Juni;
- Vorletzte Ziffer 6: 3. Juli;
- Vorletzte Ziffer 7: 4. Juli;
- Vorletzte Ziffer 8: 5. Juli;
- Vorletzte Ziffer 9: 6. Juli;
- Vorletzte Ziffer 0: 7. Juli.
Für Leistungsempfänger, die MEHR als den Mindestlohn erhalten:
- Vorletzte Ziffer 1 und 6: 3. Juli;
- Vorletzte Ziffer 2 und 7: 4. Juli;
- Vorletzte Ziffer 3 und 8: 5. Juli;
- Vorletzte Ziffer 4 und 9: 6. Juli;
- Vorletzte Ziffer 5 und 0: 7. Juli.
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