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INSS: So überprüfen Sie die 1. Rate des 13. Gehalts

Lula hat die Auszahlung des 13. INSS-Gehalts für das Jahr 2023 für Rentner und Pensionäre am 4. Mai vorgezogen. Informieren Sie sich über die Beratung.

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Präsident Lula hat die Auszahlung des 13. INSS-Gehalts für das Jahr 2023 für Rentner und Pensionäre am 4. Mai vorgezogen, nachdem die neue Mindestlohnanpassung für dieses Jahr angekündigt worden war, die 1.320 R$ (1 TP5T) beträgt.

Die Einzahlung der zusätzlichen INSS-Zulage erfolgt in zwei Raten. In den letzten drei Jahren erfolgten die Zahlungen im Voraus für die erste Jahreshälfte. In der Regel wurden die Mittel zwischen August und November auf das Konto des Versicherten eingezahlt.

Für 2023 werden die Auszahlungen des 13. Gehalts der INSS auf Mai und Juni vorgezogen, zusammen mit den monatlichen Leistungen für mehr als 30 Millionen Versicherte. Die erste Rate wird ab Donnerstag, dem 25. Mai, für diejenigen ausgezahlt, die Leistungen in Höhe des Mindestlohns EINES erhalten. Die Konsultation ist bereits geöffnet und über die App verfügbar.

Wer kann das 13. Gehalt vom INSS erhalten?

Alle Versicherten, die im Jahr 2023 eine Rente, vorübergehende Invaliditätsrente, Unfallentschädigung, Haftentschädigung oder Hinterbliebenenrente bezogen haben, können die 13. INSS-Zahlung erhalten. Das Dekret wurde am Freitag, dem 5. Mai, offiziell im DOU (Amtsblatt der Union) veröffentlicht.

Versicherte, die eine kontinuierliche Leistungszahlung (BPC) oder ein lebenslanges monatliches Einkommen (RMV) erhalten, haben keinen Anspruch auf den Bonus.

Kalender für die erste Tranche vom 13. für 2023

Die erste Rate der 13. INSS wird vom 25. Mai bis 7. Juni für Versicherte ausgezahlt, die Leistungen bis zu EINEM Mindestlohn (R$1.320) erhalten.

Versicherte, die Beträge über dem Mindestbetrag der Sozialversicherung erhalten, erhalten die erste Rate der 13. INSS-Zahlung zwischen dem 1. und 7. Juni gemäß dem unten stehenden Kalender ausgezahlt.

Ende der KarteVorteil von 1 MindestlohnÜber 1 Mindestlohn
125. Mai1. Juni
226. Mai2. Juni
329. Mai5. Juni
430. Mai6. Juni
531. Mai7. Juni
61. Juni1. Juni
72. Juni2. Juni
85. Juni5. Juni
96. Juni6. Juni
07. Juni7. Juni

Kalender für die zweite Tranche vom 13. für 2023

Die Zahlung der zweiten Rate der 13. INSS wird zusammen mit der Leistung für den Monat Juni gemäß dem Kalender eingezahlt, der am 26.06. für Versicherte beginnt, die Leistungen in Höhe eines Mindestlohns erhalten.

Eine Woche später, ab dem 3. Juli, erhält die Gruppe, die Leistungen über dem Mindestlohn erhält, den zweiten Teil des Bonus. Siehe den Kalender:

Ende der KarteVorteil von 1 MindestlohnÜber 1 Mindestlohn
126. Juni3. Juli
227. Juni4. Juli
328. Juni5. Juli
429. Juni6. Juli
530. Juni7. Juli
63. Juli3. Juli
74. Juli4. Juli
85. Juli5. Juli
96. Juli6. Juli
07. Juli7. Juli

INSS 13. Gehaltsbetrag

Die erste Rate des 13. INSS entspricht 50% des Leistungsbetrags, den der Versicherte im Mai erhält. Mit anderen Worten: Rentner, die monatlich einen Mindestlohn beziehen, erhalten die erste Rate der Leistung in Höhe von R$ 660.

Die zweite Rate, die im Juni ausgezahlt werden soll, entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der Leistung und dem Betrag der im April geleisteten Vorauszahlung. Aus diesem Grund erhalten einige Versicherte aufgrund des Einkommensteuerrabatts den zweiten Teil der Leistung mit einem niedrigeren Betrag.

Beratung per App

Die Höhe des 13. INSS-Gehalts kann in der Mai-Abrechnung abgefragt werden und ist über die Meu INSS-App möglich.

Eine weitere Möglichkeit, die Höhe der Leistung zu überprüfen, besteht über die Meu INSS-Website. Für den Zugriff auf die Dienste ist ein Gov.BR-Konto erforderlich. Nach der Anmeldung kann der Begünstigte auf die Zahlungsaufstellung mit Angaben zum zu erhaltenden Betrag zugreifen.

Sie können die Anfrage auch telefonisch über das INSS-Callcenter unter der Nummer 135 stellen. Nach Eingabe des CPF und Bestätigung der Daten kann der Betrag abgefragt werden. Der Callcenter-Service ist von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr erreichbar.

Mehr Nachricht auf dem Portal: ☕ CaféPost:

Über den Autor  /  Tiago Menger

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